Die BPM-Ausnahme läuft ab; Was du wissen musst?
IVECO Schouten B.V.

Die BPM-Ausnahme läuft ab; Was du wissen musst?

Für den Unternehmer wird sich einiges ändern. Die BPM-Befreiung für Transporter mit Verbrennungsmotor läuft im Januar 2025 aus. Wir informieren Sie über die Folgen dieser geplanten Gesetzesänderung für Ihr Unternehmen.

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Bpm ist die Abkürzung für „Tax on Passenger Cars and Motorcycles“. Es handelt sich um die Steuer, die Sie zahlen, wenn Sie ein neues Fahrzeug kaufen oder ein Auto aus dem Ausland importieren. Wenn das Finanzamt ein Fahrzeug als Nutzfahrzeug mit einer Höchstmasse von 3.500 Kilogramm einstuft, erhält der Transporter ein graues Kennzeichen und ist bis Januar 2025 von der BPM befreit. Ab Januar 2025 ist der sogenannte Graukennzeichenvorteil passé und als Unternehmer zahlen Sie auch Steuern. Die Menge hängt vom CO2-Ausstoß des Fahrzeugs ab: Je „umweltfreundlicher“, desto niedriger die Geschwindigkeit pro Minute. Elektrotransporter sind völlig emissionsfrei und bleiben daher von der BPM befreit. Die Kosten pro Gramm CO2-Ausstoß pro Kilometer betragen 66,91 Euro. Das bedeutet, dass die Steuer für einen Transporter durchaus 20.000 Euro und mehr betragen kann.

Obwohl das Jahr 2025 noch in weiter Ferne scheint, ist es ratsam, rechtzeitig auf die drastische vorgeschlagene BPM-Änderung zu reagieren. Noch immer kämpft die Branche mit längeren Lieferzeiten; Ein heute bestellter Transporter wird morgen nicht vor Ihrer Tür stehen.

Jetzt ist es an der Zeit, zu prüfen, ob ein Elektrotransporter für Ihren Arbeitsbereich geeignet ist. Auch wenn Sie weiterhin einen Transporter mit Verbrennungsmotor fahren möchten, kann es sinnvoll sein, den geplanten Kauf vorzuziehen. Dies dient dazu, die aktuelle BPM-Befreiung nutzen zu können und so jede Menge Euro zu sparen. Es ist wichtig zu wissen, dass es nicht auf den Zeitpunkt des Kaufs ankommt, sondern auf den Zeitpunkt der Registrierung. BPM muss bezahlt werden, sobald das Fahrzeug im niederländischen Kfz-Zulassungsregister eingetragen ist. Alle Transporter, die vor dem 1. Januar 2025 zugelassen wurden, sind weiterhin von der BPM befreit und daher finanziell deutlich attraktiver.

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